Waldsturmversicherung

 

Die Waldsturmversicherung kann nur in Verbindung mit der Waldbrandversicherung oder Waldbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Stürme und Schneebruch bzw. deren Folgen sorgen für Preisstürze auf dem Holzmarkt. Darüberhinaus besteht  ggf. die gesetzliche Vorschrift des Waldbesitzer der Wiederaufforstung. Also eine finanzielle Doppelbelastung.

Leistungsumfang:

Je Hektar Sturmschadenfläche wird eine pauschale Versicherungssumme in Höhe von 4.000 Euro vereinbart. Durch die Entschädigungsleistung erfolgt ein Vermögensausgleich für den entstandenen Sachschaden am vernichteten Baumbestand. Erwirtschaftet der Waldbesitzer einen Erlös aus dem Verkauf des Sturmschadenholzes, so verbleibt dieser beim Waldbesitzer. 

Entschädigung im Schadensfall:

Unter den Versicherungsschutz fallen Waldbestände, die wegen eines Sturmschadens wieder aufgeforstet werden müssen. Bei der Berechnung der Sturmschadenfläche werden Einzelstammwürfe und Einzelstammbrüche nicht berücksichtigt. 

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Folgesturmschäden an Waldbeständen, die unmittelbar an eine Sturmschadenfläche aus den letzten 5 Jahren angrenzen. 

Bei Waldbeständen, die an Stauwasserstandorten stehen oder deren Umtriebszeit überschritten wurde, wird die Entschädigungsleistung um 50 % reduziert.